Der franziszeische Kataster („Die Urmappe“) von dem sie die zusammengefügten vier Blätter von Gedersdorf sehen, ist ein besonderes kartographisches Werk. Der Beschluß zu dieser detailgetreuen Landaufnahme erfolgt unter Kaiser Franz I 1817. Er erfasste die Grundstücke nach Größe und Nutzung und bildete – wenig überraschend – die Basis für die Steuereinhebung. Wie man sehen kann, waren zur Zeit der Kartenerstellung noch viel mehr Rebflächen in der Ebene.

Dieser Kataster bildet auch die erste offizielle schriftliche Aufzeichnungen zu den Rieden in unserer Gemeinde. Seit dem Jahrgang 1987 ist die Lagenbezeichnung des Katasters von 1822 auf unseren Etiketten zu sehen. Bei der gesetzlichen Einführung der Rieden im Jahr 2017 wurde sich auch an dieser Karte orientiert. Durch die Implementierung von Sub-Rieden wurden auch die meisten der historischen Lagenbezeichnungen gerettet, auch wenn diese oft nur sehr kleine Bereiche (teilweise weniger als 2ha) bezeichneten.